Nutzungsordnung Rettungswesten

Nutzungsordnung „Sicherheit auf dem Wasser im Winter“

 

Um in der kalten Jahreszeit die Sicherheit für Leib und Leben auf dem Wasser zu erhöhen, wurde am 22.09.2014 für das Jugendrudern folgende Nutzungsordnung beschlossen:

 

Zeitraum:

Im  Zeitraum vom 01. November bis zum 01. April hat der unten aufgeführte Personenkreis (Ruderer und Steuerleute) bei jedem Wassertraining eine Rettungsweste über der normalen Ruderkleidung zu tragen. Wetterbedingt kann der Vorstand in Absprache mit den Trainern dieser Zeitraum verändern. Über einen Aushang am Fahrtenbuchbrett wird dieses dann veröffentlicht.

 

 

Personenkreis und Bootsklassen:

 

Bootsklasse         Personenkreis      
Betrifft nur Rennboote

Junioren/innen A

Junioren/innen B

Jugendgruppe

Kinder

Einer

Pflicht

Pflicht

Pflicht

Pflicht

Doppelzweier

 Keine Pflicht

Pflicht

Pflicht

Pflicht

Riemenzweier

keine Pflicht

nur mit MoBo-Begleitung

keine Pflicht

nur mit MoBo-Begleitung

Pflicht

wird nicht gerudert

Vierer ohne Stm/Stf

keine Pflicht

keine Pflicht

keine Pflicht

wird nicht gerudert

Vierer mit

Stm/Stf

keine Pflicht

keine Pflicht

keine Pflicht

Pflicht

Rennachter

keine Pflicht

keine Pflicht

keine Pflicht

wird nicht gerudert

 

 

Bei den Altersklassen gelten die DRV-Altersklassen, Stichtag ist jeweils der 01.01. eines jeden Jahres.

 

Für ein ordnungsgemäßes Tragen der Rettungswesten ist jede/jeder Aktive selber verantwortlich; Verschlüsse sind richtig zu verschließen, vorhandene Gurte sind anzulegen und stramm zu ziehen.

 

Die Rettungswesten werden vor jedem Training ausgegeben und nach jeder Benutzung wieder ordentlich zurückgehängt. Ausgelöste Westen kommen in die dafür vorgesehene Kiste. Nasse Westen werden in den Trockenschrank gehängt.

 

Keine Besatzung der oben genannten Boote sollte ohne Trainerbegleitung auf dem Wasser sein.

 

Senior A-B Ruderer/innen sind aufgefordert, aus Vorbild in den oben genannten Bootsklassen ebenfalls eine Rettungsweste zu tragen.

 

Vor jeder neuen Wintersaison findet eine Einweisungsveranstaltung für alle Neuen statt.

 

Wer eine Rettungsweste mutwillig zur Auslösung bringt, muss für die Wartungskosten aufkommen.

 

Zugelassen im Oldenburger Ruderverein (Jugendrudern) sind nur Rettungswesten mit der EN 12402-3, EN 12402-2 oder EN 12402-1.