Ruderordnung des Oldenburger Rudervereins e.V..

Definition der Reviere:

Einfaches Hausrevier

   Hunte aufwärts bis zum Barneführer Holz

   Hunte abwärts bis zum E-Werk

   Küstenkanal bis Kilometer 25 (Edewechter Damm)

Erweitertes Hausrevier

   Hunte aufwärts bis Wildeshausen

   Hunte abwärts bis Elsfleth

   Weser abwärts bis Ende Harrier Sand

   Weser aufwärts bis Bremen (Weserwehr)

   Küstenkanal bis Schleuse Dörpen

   Elisabethfehnkanal bis Schleuse Reekenfeld

• Außenrevier

   Alle anderen Flüsse, Seen und Meere

Die Verantwortung für Boot und Besatzung auf den Wasserstraßen tragen die Bootsobleute. Auf dem Hausrevier gelten die im Elektronischen Fahrtenbuch (Efa-System) eingetragenen Steuerleute als bestimmende Bootsobleute. Auf allen anderen Revieren sind diese vor jeder Fahrt zu bestimmen.

Auf Wanderfahrten bestimmt der Fahrtenleiter bzw. die Fahrtenleiterin die Obleute. Die Eignung zum Bootsobmann bzw. Steuermann setzt entsprechende Kenntnisse/Erfahrungen voraus.

Niemand sollte sich selbst oder andere auf dem Wasser einem Risiko aussetzten. Jede Fahrt muss ausnahmslos vor Beginn ins Fahrtenbuch eingetragen werden.

 Für Fahrten mit Vereinsbooten, die über das einfache Hausrevier hinausgehen, gelten folgende Regeln:

• Erweitertes Hausrevier

– 2 Tage vor Beginn der Fahrt ist der Fahrtverlauf, die Anzahl der Boote inkl. Bootsnamen und Teilnehmer beim Vorstand    Sportanzuzeigen.

– Der Vorstand kann im Einzelfall die Fahrt untersagen.

– Es sind Bug- und Heckleinen, Schöpfgefäße sowie Bootshaken mitzuführen.

– Das Benutzen von Holzbooten ist nicht gestattet, es sei denn, der Vorstand hat dies ausdrücklich genehmigt.

– Das Mitführen von Schwimmwesten wird empfohlen.

– Ein funktionsfähiges Mobiltelefon pro Boot ist mitzuführen.

– Vom 01. November bis 31. März führt jedes Besatzungsmitglied wasserdicht verpackt Ersatzkleidung mit.

– Vom 01. April bis zum 15. Juni darf auf der Hunte (aufwärts) nur bis zur Astruper Brücke gerudert werden (Tierschutz in der    Brut-und Setzzeit).

– Das Durchfahren der Brücke „Öhlmühle“ ist wegen Querströmung und der engen Durchlässe zu gefährlich!

– Umtragen der Boote ist Pflicht!

– Das Befahren der Sohlgleite bei Huntlosen ist gefährlich (Strömung und schmal)!

– Das Umtragen der Boote wird empfohlen!

– Das Überfahren (flussaufwärts) der Staustufe/Wehr bei der Eisenbahnbrücke ist erst ab einem Pegelstand von 3,30m (Pegel Hundlosen) möglich.

• Außenrevier

– 7 Tage vor Beginn der Fahrt sind der Fahrtverlauf, die Anzahl der Boote inklusive der Bootsnamen und die Teilnehmer beim Vorstand Sport anzuzeigen.

– Eine Genehmigung der Fahrt durch den Vorstand ist erforderlich.

– Es sind Bug- und Heckleinen, Abdeckungen, Schöpfgefäße sowie Bootshaken mitzuführen

– Das Benutzen von Holzbooten ist nicht gestattet, es sei denn, der Vorstand hat dies ausdrücklich genehmigt.

– Rettungswesten sind revier- und terminabhängig mitzuführen

– Ein funktionsfähiges Mobiltelefon pro Boot ist mitzuführen.

– Vom 01. November bis 31. März führt jedes Besatzungsmitglied wasserdicht verpackte Ersatzkleidung mit

– Erste Hilfe-Set an Bord

– Boote ohne Notschwimmeigenschaften sind mit geeigneten Auftriebskörpern auszurüsten.

Fahrten, die im offiziellen Wanderfahrtenterminplan enthalten sind, gelten bei Aushang der detaillierten Ausschreibung als genehmigt. Das entbindet aber nicht von der 2- bzw. 7 Tage Anzeigeregel.

Kinder und Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht oder mit Genehmigung des Trainers oder Übungsleiters alleine rudern.

Mitglieder ohne Schwimmkenntnisse dürfen nicht in Vereinsbooten rudern. Kinder (bis 14 Jahre) müssen mindestens ein Freischwimmerabzeichen vorweisen können.

Unter Einfluss von jeglichen Drogen (z. B. Alkohol) darf nicht gerudert werden

Gerudert wird grundsätzlich nur bei guten Sichtverhältnissen (Tageslicht) und Wetterverhältnissen, die die Mannschaft nicht in Gefahr bringen. Spätestes 40 Minuten nach Sonnenuntergang muss das Bootshaus wieder erreicht sein. Fahrten während der Dunkelheit müssen vom Vorstand genehmigt werden.

Bei Eisgang (freischwimmende Eisschollen) darf nicht gerudert werden.

Die Mitglieder fühlen sich dem Naturschutz verpflichtet. Es darf nur auf Gewässern gerudert werden, die für Ruderboote geeignet sind.

Boote mit fest eingebautem Steuersitz sollen nicht ohne Steuermann/ -frau gerudert werden.

Fußgesteuerte Boote sollen nur von Ruderinnen und Ruderern mit ausreichender praktischer Rudererfahrung genutzt werden.

Es gilt das Rechtsfahrgebot.

Entstandene oder entdeckte Bootsschäden (Mängel) sind im Fahrtenbuch zu vermerken und wenn möglich, dem Bootswart direkt mitzuteilen, sofern sie nicht direkt beseitigt werden können.

Unfälle mit Personen, Booten oder anderen Material sind von den am Vorfall beteiligten Personen umgehend dem Vorstand Sport zu melden (siehe Notfallkette).

Für die ordnungsgemäße Reinigung und Lagerung der Boote nach dem Rudern sind die jeweiligen Benutzer verantwortlich.

Haus und Grundstück sind in ordentlichem und sauberem Zustand zu halten. Alle aktiven Ruderinnen und Ruderer sollen einige Stunden im Jahr zur Pflege der Boote, des Hauses und des Grundstücks für den Verein arbeiten.

Das Verleihen von Vereinsbooten muss mindestens 14 Tage vorher in schriftlicher Form beim Vorstand Sport angezeigt werden. Der Vorstand Sport kann bei Terminüberschneidungen eingreifen.

Anzeigefrei bleibt das Verleihen von Rennbooten auf offiziellen DRV-Regatten.

Auf DRV-Regatten ist die offizielle Vereinskleidung zu tragen. In der Öffentlichkeit (z. B. Wanderfahrten, Wettfahren) soll die Vereinskleidung getragen werden.

Oldenburg, im Frühjahr 2017

Der Vorstand des Oldenburger Rudervereins