ORVO Kalender

Voga longa Nr. 11

ganztägig
6. Juni, 2019 16. Juni, 2019

Wanderfahrt – Ausschreibung  - Pfingsten in Norditalien

und das Anfang Juni – Herz, was willst Du mehr?

Nach der hoffentlich schönen und sturmfreien VOGA LONGA am Pfingstsonntag wollen wir am Pfingstmontag noch die Lagune (Nord - mit fiume Sile bzw. Piave vecchio) berudern. Am Dienstag geht es dann an den landschaftlich grandiosen Lago di Lugano, wo wir 3-4 weitere Rudertage verbringen. Geplant ist an der Lagune ein Standquartier an der Punta Sabbioni. Die Strecke zum Start der Voga longa (9.00 h am Bacino San Marco)  beträgt dann ca. 12 km statt 7 von Fusina oder Mestre, aber die Gegend ist doch deutlich reizvoller... Da wir am Pfingstsonntag um 7:00h früh in die Boote müssen, sollte ein Vorauskommando bereits am 06. Juni (Do) abends abfahren, damit wir am Freitag im Zielgebiet sind und schon mal die Boote klar machen können. Am Pfingstsonnabend könnten wir dann zu Fuß oder per Ruderboot Venedig anschauen.

vogalonga

Nicht für Anfänger/innen geeignet. Es werden gute Ruder- und Steuererfahrung vorausgesetzt.

Fahrtenleiter:          Klaus Wulff                 Tel. 0441-96 96 8 96,  E-mail: goofy-ol@t-online.de

Teilnehmerzahl:

maximal 15 Ruderer/Innen

Übernachtung:

Camping-Hütten oder einfache Hotels/Pensionen

Meldeschluss:

01.03.2019

Meldegeld:

175,- € [1]

Fahrtbesprechung:

Montag, d. 13.05.2019

19.00 Uhr, ORVO

Bootsverladung:

06.06.2019, 19:00 Uhr

Abfahrt:

Bulli Do 20 Uhr, alles weitere nach Absprache

voraussichtliche Rückkehr:

Sonntag, den 16.06.2019

nachmittags

Bitte beachten: Die in der Liste notierten sind bereits angemeldet. Weitere Meldungen bitte zunächst an mich per mail, Telefon oder persönlich. Bitte das Meldegeld bis zum Anmeldeschluss (Zahlungseingang!) auf das Wandi-Konto des Oldenburger Rudervereins, Kto-Nr. 1495035, Landessparkasse zu Oldenburg (BLZ 280 50 100) Stichwort: Voga longa 2019 (11), überweisen. Bitte Telefonnummer für Rücksprache auf dem Überweisungsträger vermerken! Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss verfällt der Betrag zugunsten der Fahrtenkasse, sofern kein Ersatz gestellt wird.

 


[1]        Das Meldegeld deckt in etwa das Kostenrisiko für die Übernachtungen ab

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