Um in der kalten Jahreszeit die Sicherheit für Leib und Leben auf dem Wasser zu erhöhen, wurde am 22.09.2014 für das Jugendrudern folgende Nutzungsordnung beschlossen:
Zeitraum:
Im Zeitraum vom 01. November bis zum 01. April hat der unten aufgeführte Personenkreis (Ruderer und Steuerleute) bei jedem Wassertraining eine Rettungsweste über der normalen Ruderkleidung zu tragen. Wetterbedingt kann der Vorstand in Absprache mit den Trainern dieser Zeitraum verändern. Über einen Aushang am Fahrtenbuchbrett wird dieses dann veröffentlicht.
Personenkreis und Bootsklassen:
Bootsklasse | Personenkreis | |||
Betrifft nur Rennboote |
Junioren/innen A |
Junioren/innen B |
Jugendgruppe |
Kinder |
Einer |
Pflicht |
Pflicht |
Pflicht |
Pflicht |
Doppelzweier |
Keine Pflicht |
Pflicht |
Pflicht |
Pflicht |
Riemenzweier |
keine Pflicht nur mit MoBo-Begleitung |
keine Pflicht nur mit MoBo-Begleitung |
Pflicht |
wird nicht gerudert |
Vierer ohne Stm/Stf |
keine Pflicht |
keine Pflicht |
keine Pflicht |
wird nicht gerudert |
Vierer mit
Stm/Stf |
keine Pflicht |
keine Pflicht |
keine Pflicht |
Pflicht |
Rennachter |
keine Pflicht |
keine Pflicht |
keine Pflicht |
wird nicht gerudert |
Bei den Altersklassen gelten die DRV-Altersklassen, Stichtag ist jeweils der 01.01. eines jeden Jahres.
Für ein ordnungsgemäßes Tragen der Rettungswesten ist jede/jeder Aktive selber verantwortlich; Verschlüsse sind richtig zu verschließen, vorhandene Gurte sind anzulegen und stramm zu ziehen.
Die Rettungswesten werden vor jedem Training ausgegeben und nach jeder Benutzung wieder ordentlich zurückgehängt. Ausgelöste Westen kommen in die dafür vorgesehene Kiste. Nasse Westen werden in den Trockenschrank gehängt.
Keine Besatzung der oben genannten Boote sollte ohne Trainerbegleitung auf dem Wasser sein.
Senior A-B Ruderer/innen sind aufgefordert, aus Vorbild in den oben genannten Bootsklassen ebenfalls eine Rettungsweste zu tragen.
Vor jeder neuen Wintersaison findet eine Einweisungsveranstaltung für alle Neuen statt.
Wer eine Rettungsweste mutwillig zur Auslösung bringt, muss für die Wartungskosten aufkommen.
Zugelassen im Oldenburger Ruderverein (Jugendrudern) sind nur Rettungswesten mit der EN 12402-3, EN 12402-2 oder EN 12402-1.