Firmenrudern @ Hunte-Ruder-Tag – Teilnahmebedingungen

Veranstalter der Regatta: Oldenburger Ruderverein e.V. ORVO, Achterdiek 3, 26131 Oldenburg

Teamzusammensetzung:

Die Teams bestehen aus vier Personen und einem vom Ausrichter gestellten Steuermann/einer gestellten Steuerfrau. Der Steuermann/ die Steuerfrau ist rudererfahren und hat Erfahrung im Steuern eines Ruderboots.

Material und Bekleidung:

Die Boote und Skulls werden vom Ausrichter gestellt. Es besteht für kein Team ein Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Bootes im Rennen.

Alle Teilnehmer werden gebeten, im Boot leichte, sportliche Bekleidung, sowie Sportschuhe zu tragen. Es wird kein Teilnehmer mit Lederbekleidung oder Stiefeln ins Boot gelassen, ebenso nicht mit Stollenschuhen.

Wertgegenstände und Schmuck sollten nicht mit ins Boot genommen werden.

Startgeld und Startberechtigung:

Die Höhe des Startgeldes beträgt 250 € (210 € Startgeld +40 € Verzehrbons, die an die Teams zurückgegeben werden). Enthalten im Startgeld sind: Übungseinheiten (2 x 2 Stunden) und Renngebühren pauschal für alle Rennen am Wettkampftag.

Das Startgeld ist binnen drei Wochen ab erhaltener Teilnahmebestätigung von den teilnehmenden Mannschaften zu überweisen. Bei ausbleibender Überweisung rücken andere Teilnehmer nach und die Startberechtigung entfällt.

Rücktritt/Fernbleiben:

Bis zum 31.07.2020 kann kostenfrei für die teilnehmenden Mannschaften von der Veranstaltung zurückgetreten werden. Das Startgeld wird dann erstattet.

Bei einem Rücktritt nach dem 01.08.2020 kann das Startgeld nur zurückgezahlt werden, wenn vom Veranstalter Ersatz für die entfallende Mannschaft gefunden wird oder wenn der Rücktritt hinreichend entschuldigt wird.

Bleibt eine Mannschaft, die an den Übungsläufen teilgenommen hat, dem Rennen fern, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung/anteilige Rückzahlung des Startgeldes.

Haftungsausschluss:

Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko an der Veranstaltung teil.

Der Oldenburger Ruderverein kann für körperliche, materielle oder sonstigen Schäden und Verluste nicht haftbar gemacht werden. Für Verlust oder Beschädigung von privatem Eigentum (z.B. Bekleidung, Schmuck, Wertgegenstände, Brillen, Handys, Schlüssel) haftet der Veranstalter nicht. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder diesem zurechenbarer Erfüllungsgehilfen.

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig ein Boot zum Kentern bringt, haftet für die mittelbar oder unmittelbar entstandenen Schäden.

Körperliche Teilnahmevoraussetzungen:

Die Teilnehmer sollten in der Lage sein, mindestens 150 m in Bekleidung zu schwimmen. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, muss Kontakt mit dem Veranstalter aufgenommen werden. Für unsichere Schwimmer sind Sicherheitswesten vorhanden. Unsichere Schwimmer sind dem Veranstalter unbedingt vorher zu melden.

Alle Teilnehmer müssen am aktuellen Renntag und während der Übungseinheiten körperlich und gesundheitlich in der Lage sein, sicher an den Rennen/der Vorbereitung teilzunehmen.

Teilnehmer, die auf Grund von übermäßigem Genussmittelkonsum einen ungeeigneten Eindruck machen, können jederzeit vom Rennen ausgeschlossen werden.

Menschen mit einer Behinderung:

Durch den vorstehenden Passus „Körperliche Teilnahmevoraussetzungen“ soll die Teilnahme von Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung nicht ausgeschlossen werden. Der ORVO unterhält seit mehr als 10 Jahren eine Abteilung „Handicaprudern“, die von besonders erfahrenen und geschätzten Ausbildern betreut wird. Wir bitten daher, die beabsichtigte Teilnahme von Menschen mit Behinderung dem Veranstalter mitzuteilen, damit für fachliche Unterstützung aus dem Verein gesorgt werden kann.

Anweisungen:

Den Anweisungen des Ausrichters, der Rennleitung, der DLRG, sowie sonstigen mit der

Durchführung der Veranstaltung beauftragten Personen, ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

Jede teilnehmende Mannschaft benennt einen Teamverantwortlichen/Teamcaptain zusätzlich zu dem, vom Veranstalter gestellten Steuermann. Dieser Teamverantwortliche erhält in einer Besprechung am Renntag vor dem Rennen weitere Informationen zum konkreten Veranstaltungsablauf.

Parkmöglichkeiten:

Da in der Umgebung des Hunteufers keine ausreichenden Parkmöglichkeiten vorhanden sind, bitten wir die Teammitglieder, möglichst auf öffentliche Parkplätze (unter der Autobahn am Westfalendamm!!!) auszuweichen (fußläufig ca. 800 m) oder mit dem Fahrrad anzureisen. Auf dem Gelände des Veranstalters bestehen keine Parkmöglichkeiten.

Sollten die Parkmöglichkeiten am Hunteufer ausgeschöpft sein, können Ordnungskräfte eingesetzt werden, die weiteres Parken am Hunteufer untersagen. Den Anweisungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.

Fahrräder können an den dafür ausgewiesenen Fahrradparkplätzen abgestellt werden.

Als unterzeichnender Teamcaptain bestätige ich, dass ich allen Teilnehmern Teilnahmebedingungen und Sicherheitsinformationen zugänglich gemacht habe und dass diese uneingeschränkt von allen Teilnehmern anerkannt werden.

___________________________ __________________________

Ort, Datum Unterschrift Teamcaptain

___________________________

Team – Name

Anschrift/E-Mail/Tel.Nr. ______________________________________________________

(bitte in Blockschrift ausfüllen)