Aktuelle Regelungen zum Sport – Stand 18.03.22

ACHTUNG:
Jedes Mitglied ist verantwortlich dafür, dies für die eigenen Aktivitäten im Blick zu behalten und die entsprechenden Regelungen umzusetzen!

Bitte achtet unbedingt auch weiterhin auf die Einhaltung der im Hygienekonzept für alle Nutzer des Vereinsgeländes verbindlich aufgestellten Regelungen!

Änderungen der Verordnungen: („Details“ anklicken für mehr)

07.06.: Regelungen nach Änderungsverordnung aufgenommen: Testpflichten angepasst
21.06.: Regelungen nach Änderungsverordnung angepasst: Inzidenz unter 10 (Stufe 0) und zw. 10 und 35 für Kontaktbeschränkungen
16.07.: neue Änderungsverordnung, für den Sport keine Änderungen; nur wesentlich für Großveranstaltungen
28.07.: neue Änderungsverordnung, hauptsächlich Regelungen für Clubs, Diskotheken usw. ABER: bei Infektionsgeschehen in klar abgrenzbaren Bereichen können für andere Bereiche lockerere Regeln gelten
24.08.: neue Corona-Verordnung, in Kraft ab 25.08.
03.09.: Allgemeinverfügung der Stadt setzt 3-G-Regel für Sport in Innenräumen in Kraft
23.11.: Änderung der Corona-Verordnung mit neuen Regelungen für den Sport
28.11.: Anpassung der ORVO-Regelungen
12.12.: Änderung der Corona-Verordnung und Regelung zur ‚Weihnachtsruhe‘
15.01.: Verlängerung der Geltung der Warnstufe 3 als ‚Winterruhe‘ & Änderung der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung
25.01.: Urteil des OVG Lüneburg zu Sport unter freiem Himmel
10.02.: Änderung der Corona-Verordnung und Verlängerung der Winterruhe
16.02.: Ankündigung nach MPK: stufenweises Auslaufen der Beschränkungen, Maskenpflicht bleibt
23.02.: ab 24.02. erste Lockerung: 3 G für Sport draußen im Rahmen der Kontaktbeschränkungen
04.03.: weitgehende Lockerungen im Sport
18.03.: Änderungen ab 19.03.22: Entfall der Kontaktbeschränkungen

 

Liebe Mitglieder,

mit der Änderung der Vorgaben gilt ab 19.03.2022 am ORVO:

KURZFASSUNG:
– in allen geschlossen Räumen –> FFP 2 Maskenpflicht (außer bei Sport oder im Sitzen)
– Kantine und Veranstaltungen (drinnen&draußen) mit mehr als 50 Personen: nur mit 3-G-Nachweis

im gesamten Vereinsgebäude gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske! Ausgenommen hiervon ist nur:

  • unmittelbar während der Sportausübung
  • im Sitzen in der Kantine*

*=siehe unten zur Kantine

Für die Teilnahme am Sportbetrieb sind keine Nachweise mehr nötig.

Auch die allgemeinen Kontaktbeschränkungen für Personen ohne Impfschutz / Genesungsnachweis gelten nicht mehr.

Im Sinne eines sportlich fairen Umgangs miteinander bitten wir um allseitige Rücksichtnahme. Dies bedeutet:

  • grundsätzlich dem Verein fernbleiben wenn Krankheitssymptome bestehen oder durch vorangegangene Kontakte ein erhöhtes Risiko besteht
  • Unterschreitung von Abstand und Begegnungen ohne Maske nur im allseitigen Einvernehmen – nicht durch stillschweigende oder einseitige Annahme!
  • Auch wenn sich die eigene Bootsbesatzung/Sportgruppe hierüber einig ist, ist auf andere Nutzer*innen des Vereinsgeländes entsprechend Rücksicht zu nehmen

Die Umkleiden sollen möglichst nur kurz genutzt (z.B. zum Ablegen der eigenen Sachen) und müssen ausgiebig gelüftet werden. Die Maskenpflicht ist auch hier einzuhalten!

Aktualisierung folgt noch: Regelungen zum Sport in der Marschweghalle: Merkblatt_Stand04.03.2022

Bei Betreten des Vereinsgebäudes kann ein Check-In per Corona Warn-App erfolgen.

Kantine: Die Nutzung der Kantine ist nur mit mitgeführtem 3-G-Nachweis erlaubt, der bei Betreten unaufgefordert vorgelegt werden muss.

Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel sind ebenfalls nur mit 3-G-Nachweis aller Beteiligten zulässig! Das für die Veranstaltung zuständige Mitglied sorgt für die Kontrolle der Nachweise.

Der Vorstand behält sich weitere Änderungen an diesen Regelungen vor.

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