Beitragsanpassung 2023

In der Ausgabe 3/2022 des Achterdiekers wurde die Beschlussempfehlung des Vorstandes für eine Beitragsanpassung in 2023 angekündigt und ausführlich begründet. Es handelt sich um die erste Beitragserhöhung seit Jahr 2013 – gemessen an diesem Zeitraum und mit Blick auf das derzeitige geldwirtschaftliche Umfeld ist die Erhöhung als moderat zu bezeichnen.
In der Beitragsstruktur haben wir zudem die Höhe der – je Mitglied – an die Verbände abzuführenden Beiträge berücksichtigt. Hier spielt es keine Rolle, ob ein Mitglied als Aktiv oder Passiv eingestuft ist; Ermäßigungen gibt es nur für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

Was ist strukturell neu?

Wir haben eine Altersbegrenzung für die Beitragsklasse Schüler, Auszubildende und Studierende eingeführt – nach eingehender Diskussion in der Mitgliederversammlung wurde die Altersbegrenzung auf 27 Jahre festgelegt; danach gilt die Beitragsklasse Vollmitglied Erwachsene. Diese greift auch beim gegebenenfalls bis dahin im Familienbeitrag erfassten Nachwuchs.

Die neue Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 27.02.2023 mit großer Mehrheit bei einer Gegenstimme und 6 Enthaltungen beschlossen.

Die neue Beitragsordnung ist auf der ORVO-Homepage unter folgenden beiden Links zu finden:

https://orvo.de/beitragsstruktur-und-gebuehren/

https://orvo.de/eintritt/ (unten auf der Seite als Download-pdf)

Gemäß § 20 (4) der Satzung wird die neue Beitragsordnung zusätzlich in der ersten diesjährigen Ausgabe unseres „Achterdiekers“ veröffentlicht werden.

Mitglieder, die ihren Beitrag für 2023 nach der alten Beitragsordnung bereits überwiesen haben, werden gebeten, den Differenzbetrag nachzuzahlen. Damit wird unserer ehrenamtlichen Mitgliederverwaltung um Gunda Oest und Christian Morische die Arbeit erleichtert. Im Übrigen bitte ich darum, alle Änderungen – seien es Adress-, Telefon-, Kontoänderungen oder Änderungen der Beitragsklasse – per Mail an mitgliederverwaltung@orvo.de zu schicken. Vielen Dank!

Abschließend möchte ich erneut darauf hinweisen, dass kein Mitglied aus finanziellen Gründen die Mitgliedschaft im ORVO aufgeben soll; unsere Satzung bietet dafür – ebenso wie der Förderverein Rudern in Oldenburg e.V. – Lösungsansätze.

Hartmut K.

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