Regelungen für „Individualsport“ in der Hochinzidenzkommune Oldenburg

Hallo zusammen

der Krisenstab der Stadt hat entschieden, dass die Entwicklung der Inzidenz in den letzten Tagen nicht schnell wieder absinkende Zahlen erwarten lässt und von einer „länger anhaltenden Überschreitung dieses Wertes“ ausgegangen werden muss.

https://www.oldenburg.de/startseite/leben-umwelt/soziales/gesundheitsamt/corona/corona-aktuelle-lage-in-oldenburg/oldenburg-hochinzidenzkommune.html

Daher gelten für den Sport ab 16.04.2021 wieder die Regelungen, wie sie am 06. März in Kraft waren:

  • Angebote auf und Betrieb von Sportanlagen ist grundsätzlich verboten
  • Ausgenommen ist der Individualsport, der wie folgt erlaubt ist
    • Allein
    • Mit einer weiteren Person
    • Oder nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands

Das nach § 2 (4) der Verordnung vom 12.04. erlaubte Kinder-Gruppentraining (U14 bis 20 Personen + 2 Betreuer, feste Zusammensetzung usw.) ist auch nicht mehr erlaubt.

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